Informationen
15.01.2026 Antrag der Fraktion zum LEP 2030
15.01.2026 Antrag der Fraktion zum Torhaus Wadgassen
15.01.2026 Antrag der Fraktion auf Ankündigung der Straßenreinigung
Manuskript zur Rücktrittsforderung des Bürgermeisters vom 27.05.2025
Pressemitteilung zur Gemeinderatssitzung vom 27.05.2025
14.05.2025
Nachstehend unsere Anfrage an die Gemeindeverwaltung, die bisher leider nur unvollständig beantwortet wurde.
01.04.2025
Stellungnahme der Gemeinderatsfraktion zum Tourismuskonzept
16.03.2025
Einladung zur Mitgliederversammlung
03.03.2025
Gemeinsame Pressemitteilung des Aufsichtsrats der gemeindeeigenen GmbHs und der Vertreter der Fraktionen „Vernunft & Mitte“ und „Wir für Wadgassen“ in der Gesellschafterversammlung und im Gemeinderat
sowie
des Betriebsrats der Kita Wadgassen gGmbH
Pressemitteilung des Aufsichtsrates der GmbH’s der Gemeinde Wadgassen
Wadgassen , den 27.02.2025
Bürgermeister Greiber ist Teil des Problems, nicht der Lösung
Wir sind entsetzt über die neuerliche Pressemitteilung von Bürgermeister Greiber, mit der er nicht nur gegen die Verschwiegenheitspflicht als Aufsichtsrat und das politische Neutralitätsgebot der Gemeindeverwaltung eklatant verstößt, sondern auch mit Halb- und Unwahrheiten versucht gezielt Stimmung gegen die Beteiligten zu machen.
Richtig ist, dass in einer teilweise harten geführten Diskussion keine Wohlfühl-Atmosphäre herrschte, was allerdings der Anlass schlicht nicht hergab. Es ging unter anderem um Tatbestände mit strafrechtlich relevantem Charakter, welche der Bürgermeister, noch in seiner vorherigen Funktion als Geschäftsführer, verursacht und zu verantworten hat. Dass dieser nun, nach seinem Rücktritt als Geschäftsführer, gemäß der Gesellschaftsverträge auf den Aufsichtsratsvorsitz zurückkehrte und somit Teil des Aufsichtsgremiums ist, erschwert die Aufklärung selbstverständlich. Hier zeigt sich seit Wochen das gleiche Bild, des Täuschens, Tarnens und Vertuschens. Unterlagen werden nicht, oder wenn verspätet und nur in Teilen den Aufsichtsräten zugänglich gemacht, die Prokuristen, die allesamt im Hauptberuf bei der Gemeindeverwaltung angestellt sind und somit in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Bürgermeister stehen, verweigern bei Fragen Auskünfte und verweisen an den Bürgermeister. Nach Gesellschaftsrecht sind sie jedoch verpflichtet dem Aufsichtsrat Auskünfte zu erteilen. Diese Verweigerungshaltung zusammen mit Handlungen auf Anweisung des Bürgermeisters hinter dem Rücken des aktuell geschäftsführenden Aufsichtsrats in seiner Gesamtheit, stellt einen erheblichen Vertrauensbruch dar und begründet deren Abberufung.
Schlechter politischer Stil zeigt sich auch in der Passage der Mitteilung, in der versucht wird, die kommende interimistische Geschäftsführerin in Misskredit zu bringen. Diese entstammt dem Aufsichtsrat und hat sich bereit erklärt, übergangsweise die Geschäfte hauptberuflich zu leiten und wird ihr Mandat im Kontrollgremium niederlegen. Aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung wurde sie kürzlich von der Gesellschafterversammlung, bestehend aus Vertretern aller Fraktionen des Gemeinderats, einstimmig berufen. Die Stelle wird zeitnah über eine neutrale Personalvermittlungsagentur deutschlandweit ausgeschrieben. Auch dies wurde bereits einstimmig beschlossen. Das Salär wurde vom Vorgänger übernommen, welcher 2016 aus dem Amt geschieden ist bevor dieses rechtswidrig von Herrn Greiber übernommen wurde. Die Inflations- und Lohnentwicklung der letzten 9 Jahre wurden bei der Vertragsgestaltung bewusst und gewollt ignoriert ebenso wie die Tatsache, dass sich die Führung auf nun 7 statt der damals 3 vorhandenen Gesellschaften erstreckt. Hier wurde bewusst sehr maßvoll und politisch sensibel agiert. Im Gegensatz zu den Ausführungen des Bürgermeisters, welche einen Altruismus suggerieren sollen, den es bei Lichte betrachtet nicht gibt. Richtig ist, dass Herr Greiber ein Jahressalär von nur 6.000€ bekommen hat. Er verschweigt dabei allerdings, dass er sich selbst rechtswidrig Pensionsrückstellungen gewährt hat, welche mittlerweile einen mittleren fünfstelligen Betrag aufweisen. Eine unzulässige Doppelversorgung neben seinen Pensionsansprüchen als Wahlbeamter im Hauptamt. Ebenso verschweigt er seine, zwischenzeitlich gleichzeitig bis zu 3 Dienstwagen, welche die Gesellschaften zahlten. Aber den wichtigsten Punkt lässt er dabei ebenfalls unter den Tisch fallen, sei es aus politischem Kalkül oder auch aus schlichter Unkenntnis: ein hauptamtlicher Geschäftsführer kostet die Gesellschaften nur einen Bruchteil seines Gehaltes. In regulierten Märkten, wie bei Gas und Strom, kann man das Gehalt eines hauptamtlichen Geschäftsführers in die Erlösobergrenze miteinbeziehen. Das bedeutet, dass die Kosten in den Netzentgelten enthalten sind und somit nur ein geringer Teil des Geschäftsführergehalts von der Gesellschaft zu tragen ist. Dieser Anteil dürfte nicht höher sein als aktuell das Salär des Bürgermeisters und seiner vier Prokuristen.
Das erneute, ungebührliche Verhalten des Bürgermeisters ist nicht nur beschämend für das Ansehen von Amt und Gemeinde, es vergiftet zudem das politische Klima weiter. Er behindert seit Monaten den Aufsichtsrat dabei, seiner ureigensten Funktion nachzugehen, nämlich der Kontrolle der Geschäftsführung. Nebenbei streut er Halb- und Unwahrheiten und stellt sich in das Licht eines präsidialen Streitschlichters, tatsächlich hat er die existenzbedrohende Lage der Gesellschaften und damit auch der Gemeinde verursacht. Er ist Teil des Problems und nicht der Lösung.
Für den Aufsichtsrat
Manfred Zang
Herrmann Hennrich
Sandra Hennrich
Danny Lizzy
W!R schalten die Kommunalaufsicht ein!
Mitte November haben wir Gerüchte im Dorf und den Sozialen Medien vernommen, wonach die Gemeinde Wadgassen ein Wochenend-Führungskräfteseminar im Romantik Hotel Zweibrücken „Landschloss Fasanerie“ durchgeführt haben soll. Daher stellten wir die beigefügte Anfrage an die Verwaltungsspitze und baten den Bürgermeister um schriftliche Beantwortung unserer Fragen bis zum 28.11.2024. Diese hat er uns nicht, wie gewünscht schriftlich beantwortet, aber in der Gemeinderatssitzung am 03.12.24 mündlich Stellung bezogen.
In der Diskussion während der Gemeinderatssitzung zeigte sich, dass in der Bewertung dieses Sachverhaltes die rechtlichen und moralischen Auffassungen der Gemeinderatsfraktion „Wir für Wadgassen“ und die des Bürgermeisters allerdings sehr weit auseinander liegen, weswegen wir uns nun dazu entschlossen haben, dass sich die Kommunalaufsicht mit diesem Thema befassen sollte und haben diese dementsprechend eingeschaltet. Im Sinne der Transparenz stellen W!R unsere Sichtweise dar.
Die Fortbildung fand am Wochenende vom 08. auf den 09. November im Romantik Hotel „Landschloss Fasanerie“ in Zweibrücken mit Übernachtung statt. Es sollten nach Aussage des Bürgermeisters alle Mitarbeiter teilnehmen, die in leitender Funktion Personal führen und entsprechende Verantwortung tragen. Ziel war die Sicherung und Weiterentwicklung der Führungsqualitäten, gerade im Bereich der sog. Soft skills. Es sollten Werte weiterentwickelt und Ziele festgelegt und zudem die Abstimmung ver- bessert werden. Die Kosten für die Seminarleitung betrugen laut Aussage des Bürgermeisters rund 3.500 €, die für Übernachtung und Verpflegung der Mitarbeiter rund 12.000 €. Eine mitarbeiterseitige Kostenbeteiligung gab es nicht. Es nahmen 25 Mitarbeiter daran teil. Herr Greiber führte zudem aus, dass solche Veranstaltungen seit dem Jahr 2021 jährlich durchgeführt wurden und auch zukünftig weiterhin durchgeführt werden. Auf Nachfragen betonte er die Wichtigkeit von Fortbildungen, schließlich konkurriere man mit der freien Wirtschaft um Arbeitskräfte und mit dem Hintergrund des Fachkräftemangels müsse man als Arbeitgeber attraktiv bleiben und seinen Mitarbeitern etwas bieten. In der freien Wirtschaft sei so etwas „Gang und Gäbe“. Die Übernachtung sei alternativlos, da man morgens früh angefangen habe und eine kostengünstigere oder auch nähere Alternative, die eine Übernachtung überflüssig mache, sei geprüft aber für diese Teilnehmerzahl nicht gefunden worden.
Die Fraktion „Wir für Wadgassen“ ist der Auffassung, welche wir im Rahmen der Sitzung auch klar zum Ausdruck gebracht haben, dass Kosten und Nutzen dieser Maßnahme nicht verhältnismäßig sind. Wir sind auch der Überzeugung, dass Personalentwicklung ein wichtiger Faktor ist und gerade Führungskräfte auch entsprechend weitergebildet werden sollten. Daher sehen wir die Seminarkosten von 3.500 € als vertretbar an, nicht jedoch die Kosten für Kost und Logis. Die Relation des Kostenverhältnisses von fast 4:1 oder der Kopfanteil von 480 € für Übernachtung und Verpflegung verdeutlichen diese Unverhältnismäßigkeit.
§ 82 (2) KSVG verlangt eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung. Die Kennziffer Wirtschaftlichkeit ist in der Wirtschaftswissenschaft definiert, als das Verhältnis Input zu Output, also die Leistungen dividiert durch die Kosten. Nach gängiger Auffassung nimmt man im öffentlichen Sektor anstelle der Leistungen, die meist nicht monetarisiert zu quantifizieren sind, den Nutzen. Dies bedeutet im konkreten Fall, die Maßnahme wäre angemessen, wenn der erzielte Nutzen der Maßnahme nicht mit gerin- geren Kosten zu erzielen gewesen wäre. Dies stellen wir jedoch erheblich in Frage. Für eine erfolgreiche Schulung sind primär die Qualität der Seminarleitung und die Motivation der Lernenden die Erfolgsfaktoren. Ein ordentlicher Schulungsraum im mittleren Preissegment, wie es sie im Saarland zahlreiche gibt, wäre gerade im Hinblick auf die prekäre Finanzsituation der Gemeinde Wadgassen angemessen gewesen. Darüber hinaus kann eine solch exklusive Schulungsatmosphäre wie das „Landschloss Fasanerie“ den Fokus sogar vom Wesentlichen ablenken und somit kontraproduktiv sein. Wir sehen darin eine Verschwendung öffentlicher Mittel.
Das Argument, man konkurriere mit der Wirtschaft um Fachkräfte und müsse seinen Mitarbeitern daher etwas bieten, halten wir für falsch. Im öffentlichen Dienst hat man andere Vorzüge, allen voran die Arbeitsplatzsicherheit. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation im Hinblick auf Ford, ZF, VW wird dies deutlich, weitere Argumente braucht es nicht.